Kapillare Bewässerungsdochte aus Glasfaser zur Pflanzenanzucht und Dauerbewässerung

Adelstolz Holzöl für alle Holzarten. Ein Holzöl aus natürlichen Harzen und Ölen, farblos für Innen.

Urlaubsbewässerung von ORTMANN und hochwertige Produkte von Adelstolz

Blumen & Pflanzen auf einfache Art bewässern und gleichzeitig mit Flüssigdünger versorgen
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Wir haben aktuell nur eine Notbesetzung, denn ab dem  05.07.2024 bis zum 31.07.2024  sind wir im Urlaub.

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Steuertransparenzgesetz durch Privatverkäufe

Finanzamt erhält Umsätze durch Privatverkauf

Wer auf Ebay und Co als Privatverkäufer auftritt und Gelder einnimmt, der kommt schnell in eine Zone, wo er sich eigentlich als Gewerbetreibender anmelden müsste.  Bisher gibt es hierzu noch keine gesetzliche Regelung. Diese soll aber nun fallen. Denn jeder Privatverkäufer, der mehr als 30 Verkäufe im Jahr oder mehr als 2000 € Umsatz generiert, soll automatisch an das Finanzamt gemeldet werden. Ein kleiner Lichtblick ist dennoch vorhanden, Gewinne unter 600 € aus privaten Verkäufen sind steuerfrei.

Also diejenigen, die als Privatverkäufer nur wenige auf Ebay und Co verkaufen, sind somit aus dem Schneider und brauchen sich keine Gedanken darüber machen zum Jahresende eine Nachzahlungsforderung vom Finanzamt zu erhalten. Jedoch sollten auch diese Personen sich Gedanken machen, wie Sie im Zweifelsfalle Ihre Einnahmen aus Privatverkauf nachweisen können, sollte das Finanzamt mit einer Aufforderung auf Sie zukommen. Am einfachsten ist es alle Einkauf und Verkaufsbeleg mit Datum und Verkaufsobjekt aufzubewahren, um im Falle des Falles dem Finanzamt diese als Nachweis vorlegen zu können.

Sollte jedoch bei Privatverkäufen ein Verkaufserlös von mindestens 2.000 Euro erzielt werden oder die Anzahl der Verkäufe mehr als 30 sein, so sollen alle Transaktionsdaten automatisch an das jeweilige Finanzamt gemeldet werden. Inwieweit die einzelnen Plattformen diese Transaktionen weitergegeben, ist noch völlig unklar. Die Wahrscheinlichkeit wird sein, dass umfassende Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung und wenn angegeben die Steuer-ID Nummer, sowie die Erlöse, Gebühren und Provisionen gemeldet werden.

Wer also diese Grenze überschreitet, wird sich mit einigen unangenehmen Fragen auseinandersetzen müssen. Zumal es hier nicht wahrscheinlich nicht nur um das Finanzamt gehen wird, die sich melden könnten. Gewerbetreibende müssen sich weit mehr als nur beim Finanzamt anmelden.

Hier gibt es noch Transparenzgesetz, Batterieverordnung, Verpackungsgesetz, Elektronikgesetz, IHK, Krankenkasse, Zoll und noch viel mehr an Bürokratie, in Zusammenhang mit der Buchhaltung und dem Steuerberater. Und alles ist mit weiteren Kosten verbunden.

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